Rand's House I Homestay ist eine hervorragende Wahl für einen Besuch in Ruhengeri. Du kannst dich auf Gratisleistungen wie WLAN und Parkplätze ohne Service freuen. Täglich von 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr wird ein im Preis inbegriffenes kontinentales Frühstück serviert.
Ellen DeGeneres Campus des Dian Fossey Gorilla Fund - 16 Autominuten - 17.9 km
Musanze-Höhlen - 27 Autominuten - 28.6 km
Restaurants
Texas Bar - 10 Autominuten
Crema - 2 Autominuten
House of Beer - 3 Autominuten
Isange BF Restaurant - 4 Autominuten
Le Barcheri - 4 Autominuten
Mehr zu dieser Unterkunft
Rand's House I Homestay
Rand's House I Homestay ist eine hervorragende Wahl für einen Besuch in Ruhengeri. Du kannst dich auf Gratisleistungen wie WLAN und Parkplätze ohne Service freuen. Täglich von 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr wird ein im Preis inbegriffenes kontinentales Frühstück serviert.
Auf einen Blick
Größe des Hotels
2 Zimmer
Anreise/Abreise
Check-in ab: 12:30 Uhr, möglich bis: 17:30 Uhr
Später Check-in unterliegt der Verfügbarkeit
Mindestalter für den Check-in: 18 Jahre
Der Check-out ist um 10:30 Uhr
Besondere Hinweise für den Check-in
Die Mitarbeiter der Rezeption heißen dich bei deiner Ankunft willkommen.
Bitte setze dich im Voraus mit der Unterkunft in Verbindung, wenn du eine Anreise nach 12:00 Uhr planst.
Von der Unterkunft zur Verfügung gestellte Informationen werden ggf. mit automatischen Übersetzungstools übersetzt.
Beim Check-in erforderlich
Kreditkarte, EC-Karte oder Bargeld-Kaution für unvorhergesehene Aufwendungen
Personalausweis oder Reisepass ggf. erforderlich
Mindestalter für den Check-in: 18 Jahre
Kinder
Für Kinder steht möglicherweise kein inbegriffenes Frühstück zur Verfügung.
Haustiere
Haustiere sind nicht gestattet
Internet
Kostenloses WLAN in den öffentlichen Bereichen
Kostenloses WLAN in den Zimmern (Geschwindigkeit: > 500 MBit/s (reicht für > 6 Personen oder > 10 Geräte))
Parken
Kostenlose nicht überdachte Parkplätze ohne Service auf dem Unterkunftsgelände
Sonstige Informationen
Ausgewiesene Raucherbereiche (bei Verstoß ist mit Geldstrafen zu rechnen)